Jugendarbeitsschutz
Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn ihrer Berufsausbildung eine Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses eine Nachuntersuchung.
Zweck dieser Untersuchungen ist es, dass Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung
gefährden.
Für die Durchführung beider Untersuchungen wird jeweils ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen benötigt.
Beides wird in der Regel von der Schule ausgestellt und muss ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden. Außerdem wird um Vorlage des Impfpasses gebeten.
Nach der Untersuchung wird eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine Mitteilung für den Personenberechtigten ausgehändigt.
Um entsprechende Terminvereinbarung wird gebeten.