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Einführung der ePA

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29. September 2025

Ab dem 01.10.2025 sind Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) einzusetzen.

Auch in unserer Praxis wird die ePA dann verwendet werden. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten und verlinkten Unterlagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Anlage 1 und Anlage 2).